Die Durchführung der Singveranstaltungen richtet sich nach den aktuellen Bestimmungen der Erwachsenenbildung. Als Basis gilt aktuell die 15. Bayrische Infektionschutzmaßnahmenverordnung vom
28.12. 2021.
Für Bildungsangebote im Freien bestehen zur Zeit keine Zugangsbeschränkungen, aber Abstandsgebot und Maskenpflicht, sofern der Abstand nicht eingehalten werden kann.